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Daniel Bock und Lars Ehrhardt EDV-Dienstleistungen GbR


1. Begriffe & Vertragsgegenstände
1.1 Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen
oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird und die
in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in
Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine selbständige oder gewerbliche berufliche
Tätigkeit zugerechnet werden kann.
1.3 Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
1.4 Im folgenden ist die Unternehmung „Daniel Bock und Lars Ehrhardt EDV-Dienstleistungen GbR“
als „OSSOFTWARE“ benannt.

2. Geltungsbereich & Allgemeines
2.1 Die OSSOFTWARE schließt Verträge ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen die für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der OSSOFTWARE gelten.
2.2 Diese Bedingungen sind auch Grundlage aller zukünftigen Leistungen und Lieferungen, selbst
wenn ihre Einbeziehung nicht erneut ausdrücklich vereinbart wird. Maßgeblich ist dabei jeweils die
zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. Spätestens mit der erstmaligen
Nutzung von Dienstleistungen, Produkten und/oder Lieferungen der OSSOFTWARE, gelten diese
Bedingungen als angenommen.
2.3 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden
auch ohne ausdrücklichen Widerspruch – selbst im Falle der Lieferung – nicht Vertragsbestandteil.
2.4 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Ergänzungen
abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen der
OSSOFTWARE bedürfen der Schriftform und zu ihrer Wirksamkeit der Unterzeichnung durch einen
Handlungsbevollmächtigten, einen Prokuristen oder einen Vorstand der OSSOFTWARE.
2.5 OSSOFTWARE ist berechtigt, diese AGB zu ändern, indem sie den Kunden im einzelnen
schriftlich über die Änderung informiert. Die Änderungen treten einen Monat nach Mitteilung in Kraft.
Erfolgen die Änderungen zuungunsten des Kunden, kann dieser den Vertrag binnen eines Monats
nach Zugang der Änderungsmitteilung kündigen. Kündigt der Kunde nicht, wird die Änderung ihm
gegenüber mit Ablauf der Monatsfrist wirksam.
2.6 Die OSSOFTWARE ist berechtigt, sich zur Erfüllung der von ihr geschuldeten Leistungen der Hilfe
Dritter zu bedienen. Sofern sich die OSSOFTWARE zur Erbringung Ihrer Leistungen und
Dienstleistungen Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.
Erster Teil – Angebot und Vertrag

3. Angebot und Vertragsschluss
3.1 Angebote der OSSOFTWARE sind – insbesondere hinsichtlich der Preise, Mengen, Lieferfristen,
Liefermöglichkeiten, Leistungen und Nebenleistungen – unverbindlich.
3.2 Der Umfang der von der OSSOFTWARE zu erbringenden Leistungen wird allein durch die
schriftlichen Verträge festgelegt. Soweit abgeschlossen gelten in nachstehender Reihenfolge der
Partnervertrag nebst Zusatzvereinbarungen, die Einzellizenzbedingungen für OSSOFTWARE, der
Hotline-Support und Softwareservicevertrag und ergänzend diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
3.3 Die ausdrückliche Zusicherung von Produkteigenschaften bedarf einer schriftlichen Bestätigung
durch die OSSOFTWARE.
3.4 Eine vom Käufer unterzeichnete Bestellung über Softwarelieferungen oder andere
Dienstleistungen ist bindend. Die OSSOFTWARE ist berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot
innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung – die in diesem Fall den
Umfang der von der OSSOFTWARE übernommenen Pflichten bestimmt – anzunehmen. Einer
schriftlichen Auftragsbestätigung stehen Auslieferung und Rechnungserteilung gleich.
3.5 Der Kunde verpflichtet sich bei der Bestellung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu
machen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach – insbesondere durch Angabe einer
falschen Postanschrift, Bankverbindung oder eMail-Adresse – so kann die OSSOFTWARE vom
Vertrag zurücktreten und gegebenenfalls Schadensersatz geltend machen.
3.6 Die OSSOFTWARE ist jederzeit berechtigt, die Annahme der Bestellung ohne Angabe von
Gründen abzulehnen oder den Vertragsschluss von einer Vorauszahlung, einer schriftlichen
Bürgschaftserklärung einer deutschen Großbank und/oder der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht
abhängig zu machen.
3.7 Die reine Überlassung von Software, die Erbringung von Wartungs- oder Supportleistungen oder
sonstigen Dienstleistungen oder die Lieferung von Zubehör sind keine Auftragsbestätigung und
ersetzen diese nicht.
3.8 Die Preise ergeben sich im Falle der fristgerechten Annahme eines schriftlichen Angebots der
OSSOFTWARE aus diesem Angebot, ansonsten mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung
aus der zum Zeitpunkt der Auftragsannahme durch die OSSOFTWARE gültige Preis- und Produktliste
der OSSOFTWARE, die jederzeit geändert werden kann.
3.9 Unabhängig von Zeitpunkt und Form der Vereinbarung sind Vereinbarungen über die Rechte des
Kunden an der Software (Lizenzbedingungen für Software der OSSOFTWARE), deren Pflege und
Wartung (Software Servicevertrag) und die Einarbeitung in die Nutzung der überlassenen Software
sowie Zubehörlieferungen und sonstige Dienstleistungen jeweils rechtlich selbständig und hinsichtlich
der gegenseitigen Rechte und Pflichten, Rechtsfolgen und Gewährleistung, getrennte Verträge.
3.10 Die OSSOFTWARE behält sich durch die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder
technische Normen bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen bzw. von der
Auftragsbestätigung vor.
3.11 Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die
unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe
der folgenden Bestimmungen an:
a) In der E-Mail dürfen die gewöhnlichen Angaben nicht unterdrückt oder durch Anonymisierung
umgangen werden; d. h., sie muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den
Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des
Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten.
b) Eine im Rahmen dieser Bestimmung zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises
als vom anderen Partner stammend.
c) Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet.

4. Leistung, Vergütungen und Preise
4.1 Maßgebend sind die Preise der aktuellen Preisliste zum Zeitpunkt der Auftragserteilung.
4.2 Ist der Kunde Unternehmer, so verstehen sich die Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen
Umsatzsteuer.
4.3 Ist der Kunde Verbraucher, so wird dem Preis die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzugerechnet und
dem Verbraucher entsprechend ausgewiesen.
4.4 Sofern keine anderweitigen, schriftlichen Vereinbarungen getroffen sind, verstehen sich die Preise
ausschließlich Zubehör, Kosten für Installation, Schulungen und Servicedienstleistungen.
4.5 Sonstige Lieferungen und Leistungen, für die zum Zeitpunkt ihrer Bestellung kein Preis vereinbart
wurde, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Listenpreisen berechnet.
4.6 Weiterentwicklungs-, Schulungs-, Installations- und andere Dienstleistungen werden gesondert
vereinbart.
4.7 Wurde Vorauskasse vereinbart, wird der Kunde sofort nach Rechnungseingang den
ausgewiesenen Rechnungsbetrag unter Angabe der Rechnungsnummer an die OSSOFTWARE
überweisen. Warenversand, die Erbringung von Dienstleistungen sowie die Freischaltung von
Software-Nutzungslizenzen und Zugängen zu Online-Diensten der OSSOFTWARE erfolgen bei
Vorauskasselieferungen und Zahlungen durch Kreditkarte in jedem Falle erst ab dem Zeitpunkt des
Zahlungseingangs bei der OSSOFTWARE.
4.8 Sofern nicht Zahlung durch Vorauskasse und auch sonst nichts anderes schriftlich vereinbart
wurde, verpflichtet sich der Kunde unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Tagen nach
Rechnungseingang, den in der Rechung aufgeführten Betrag zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist
kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
4.9 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die OSSOFTWARE berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von
5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen, solange nicht der Kunde
einen geringeren Schaden oder die OSSOFTWARE einen höheren Schaden nachweist.
4.10 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder wird Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
über sein Vermögen gestellt, so ist die OSSOFTWARE berechtigt, sämtliche Lieferungen und
Leistungen zurückzuhalten und die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen.
4.11 Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte für
Softwaremiete oder Softwareservice bzw. eines nicht unerheblichen Teils dieser Entgelte oder in
einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in
Höhe eines Betrages von insgesamt zwei Monatsmieten oder Servicebeiträgen in Verzug, so kann die
OSSOFTWARE das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Die Geltendmachung
weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges werden hierdurch nicht berührt.
4.12 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen bzw. diese
mit Forderungen der OSSOFTWARE verrechnen. Zurückhaltungsrechte darf der Kunde nur ausüben,
wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
4.13 Schuldet der Kunde der OSSOFTWARE mehrere Zahlungen gleichzeitig, wird – sofern der
Kunde keine Tilgungsbestimmung getroffen hat – zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen
Schulden die jeweils älteste Schuld getilgt.
4.14 Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift oder jeden nicht eingelösten Scheck
hat der Kunde der OSSOFTWARE alle dadurch entstandenen Kosten zu erstatten.
4.15 Bestellt der Kunde Softwarelizenzen gilt zusätzlich: Der Kunde erhält mit der Auftragsbestätigung
sofort eine zeitlich limitierte Nutzungslizenz über 14 Tage ab dem Datum der Auftragsbestätigung zur
Aktivierung des bestellten Softwareumfangs. Erst nach der vollständigen Bezahlung erhält der Kunde
eine zeitlich unbefristete Nutzungslizenz zur Aktivierung der Software. Kommt der Kunde in Verzug,
liegt es im Ermessen von der OSSOFTWARE eine weitere zeitlich befristete Lizenz dem Kunden zu
übermitteln. Der Zahlungsverzug nach 5.9 wird dadurch nicht aufgehoben. Das Risiko der
ordnungsgemäßen Bezahlung der bestellten Lizenzen liegt beim Kunden. Für Schäden, die dem
Kunden durch eine selbstverschuldete Ausfallzeit durch eine verspätete oder ausbleibende Zahlung
entstehen, stellt der Kunde die OSSOFTWARE von der Haftung frei.
4.16 Die OSSOFTWARE berechtigt, den Rechnungsversand nach eigenem Ermessen – sofern nichts
anderes schriftlich vereinbart wurde – auf dem Postweg, per Kurierdienst oder per eMail
durchzuführen

5. Lieferungen
5.1 Alle von der OSSOFTWARE genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei
denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird.
5.2 Die OSSOFTWARE ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
5.3 Für den Fall, dass der voraussichtliche Liefertermin von der OSSOFTWARE um mehr als vier
Wochen überschritten wird, ist der Kunde berechtigt, der OSSOFTWARE eine angemessene Nachfrist
zur Lieferung zu setzen.
5.4 Verlangt der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder
treten sonstige Umstände ein, die der OSSOFTWARE eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich
machen, obwohl die OSSOFTWARE diese Umstände nicht zu vertreten hat, führt dies zur Aufhebung
vereinbarter Termine und Fristen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5.5 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und aller
sonstigen von der OSSOFTWARE nicht zu vertretender Hindernisse, welche auf die Lieferung oder
die Leistung von erheblichem Einfluss sind, insbesondere bei Streik und Aussperrung bei der
OSSOFTWARE, Ihren Lieferanten oder deren Unterlieferanten.
5.6 Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg,
Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der
Firma nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert.
5.7 Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der OSSOFTWARE nach Ablauf der
verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn die
OSSOFTWARE nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt.

6. Widerrufsrecht
6.1 Bei einem Vertrag, der unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln
abgeschlossen wird, hat der Verbraucher das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete
Willenserklärung innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu widerrufen.
6.2 Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung, wenn die OSSOFTWARE mit der Ausführung
der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist
begonnen hat oder der Verbraucher den Beginn der Dienstleistung selbst veranlasst hat.

7. Mitwirkung des Kunden
7.1 Der Kunde unterstützt die OSSOFTWARE bei der Vertragsdurchführung. Er sorgt für Hardware,
Betriebssystem und Basissoftware und stellt Telekommunikationseinrichtungen und die erforderliche
Anzahl von Mitarbeitern zur Verfügung. Der Kunde gibt der OSSOFTWARE rechtzeitig alle
notwendigen Informationen, die für die Vertragsdurchführung notwendig sind.
7.2 Vor eventuellen Eingriffen in die EDV des Kunden durch die OSSOFTWARE führt der Kunde eine
Datensicherung durch; die OSSOFTWARE wird den Kunden rechtzeitig vor solchen Eingriffen
verständigen.

8. Annahme & Abnahme
8.1 Soweit OSSOFTWARE für den Kunden eine Software oder Anwendung individuell erstellt oder
implementiert, ist der Kunde verpflichtet, diese schriftlich abzunehmen. § 640 BGB gilt entsprechend.
8.2 Von der OSSOFTWARE auftragsgemäß gefertigte Produkte (z.B. Individualanpassungen) wird der
Kunde (u.U. gemeinsam mit einem Mitarbeiter der OSSOFTWARE) unverzüglich testen. Funktionieren
die Produkte im wesentlichen vertragsgerecht, wird der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme
erklären. Verweigert der Kunde die Abnahme, hat er der OSSOFTWARE unverzüglich, spätestens
aber innerhalb von 10 Werktagen nach Installation konkrete Fehler mit genauer Beschreibung in
einem Fehlerprotokoll zu melden. Geht innerhalb des genannten Zeitraums weder eine
Abnahmeerklärung noch eine Fehlermeldung bei der OSSOFTWARE ein, gilt das Werk als
abgenommen.
8.3 Bei unwesentlichen Mängeln darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern.

9. Gefahrenübergang
9.1 Bei der Online-Lieferung von Dateien und Software-Produkten via Internet (Download, eMail-
Versand, etc.) geht die Gefahr des Untergangs und der Veränderung der Daten mit Überschreiten der
Netzwerkschnittstelle auf den Kunden über.
9.2 Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der
OSSOFTWARE aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum
der OSSOFTWARE. Die OSSOFTWARE behält sich das Eigentum an den gelieferten
Programmträgern sowie das Nutzungsrecht an der darauf enthaltenen Software bis zur restlosen
Bezahlung des Kaufpreises vor.
10.2 Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht
befugt. Mit Vollerwerb des Eigentums an den Programmträgern erwirbt der Kunde die in der
Produktlizenz spezifizierten Nutzungsrechte. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde
die Firma unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der Firma
unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen.
10.3 Der Kunde ist verpflichtet, der Firma alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen
Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
Zweiter Teil – Software

11. Umfang der Rechtseinräumung
11.1 Die OSSOFTWARE behält an der gelieferten Software die Urheber und gewerblichen
Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte.
Angebrachten Schutzrechtshinweise – auch Dritter – sind zu beachten. Soweit nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbart, erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an der Software. Im Übrigen
richtet sich das Nutzungsrecht des Kunden nach den Lizenzbedingungen der OSSOFTWARE für die
jeweiligen Produkte.

12. Teststellungen & Produktevaluierung
12.1 Zu Testzwecken gelieferte Produkte (Hardware, Software, Datenträger, Unterlagen, etc.) bleiben
Eigentum der OSSOFTWARE.
12.2 Die Softwareprogramme der OSSOFTWARE sind mit einem Mechanismus ausgestattet, dass die
Softwareprogramme nach Ablauf der vereinbarten Testdauer nicht mehr einsatzfähig sind (temporärer
Laufzeitschlüssel). Der Kunde kann hieraus keinerlei Ansprüche ableiten.
12.3 Der Kunde sichert OSSOFTWARE mit Aktivierung eines temporären Laufzeitschlüssels zu, dass
er die Teststellung nur zur Evaluierung der Programmfunktionen nutzt. Eine produktive Nutzung durch
den Kunden im laufenden Geschäftsbetrieb ist ausgeschlossen.
12.4 Ein Anspruch des Kunden auf einen Datenexport erfasster Testdaten aus einer Teststellung
heraus wird ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich, die Produktevaluierung nur mit solchen
Daten durchzuführen, die für den laufenden Geschäftsbetrieb repräsentativ aber nicht relevant sind.
Dem Kunden ist bekannt, dass die erfassten Daten innerhalb einer Teststellung am Ende der
Teststellung durch verloren gehen, wenn sich der Kunde nicht für einen Erwerb der getesteten
Software entscheidet.

13. Überlassung von Software, Quellcode, Urheberrechte und geistiges Eigentum
13.1 Software wird in ihrer jeweils letzten gültigen und von OSSOFTWARE für den Vertrieb
freigegebenen Version geliefert. Der Kunde hat geprüft, dass die Spezifikation der Software seinen
Wünschen und Bedürfnissen entspricht.
13.2 Dem Anwender ist bekannt, dass nach dem Stand der Technik Fehler der Software nicht
ausgeschlossen werden können. Die OSSOFTWARE stellt dem Kunden jedoch eine Software zur
Verfügung, die die Nutzung der angegebenen Funktionen erlaubt.
13.3 Der Kunde ist verpflichtet, die ihm überlassene Software unverzüglich nach Erhalt auf
Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder anderweitige Mängel (nachfolgend: Mängel)
zu untersuchen. Der Kunde hat Mängel unverzüglich schriftlich und unter nachvollziehbarer
Schilderung der Fehlersymptome zu rügen.
13.4 OSSOFTWARE verleiht an seiner überlassenen Software dem Kunden die folgenden
Nutzungsrechte:
a) OSSOFTWARE räumt für die überlassene Software ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht
übertragbares beschränktes Recht zur Nutzung der Software ein.
b) Die überlassene Software darf nur insoweit kopiert, vervielfältigt oder über ein Computernetzwerk
auf ein anderes System übermittelt werden, als dies für den lizenzgemäßen Betrieb und/oder zu
Archivierungs- und Sicherungszwecken erforderlich ist.
13.5 Der Kunde verpflichtet sich, Aufzeichnungen zu führen, welche die lizenzierte Software
einschließlich der jeweiligen Version, den Ort, an dem sich die lizenzierte Software befindet, und die
Anzahl der erstellten Kopien dokumentieren. Auf Anforderung wird der Kunde diese Aufzeichnungen
der OSSOFTWARE vorlegen.
13.6 Das Nutzungsrecht für die überlassene Software gilt lediglich für Objektcode. Der Quellcode
gehört nicht zum Lieferumfang, weder bei Standardsoftware noch bei individuell erstellter Software,
ausgenommen Webseitenapplikationen. Dies gilt analog für Softwareanpassungen im allgemeinen
oder Softwaremodule, die für den Kunden individuell entwickelt wurden. Der Kunde erhält keine
Rechte am Quellcode. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, keine Verfahren anzuwenden, um
aus dem Objektcode den Quellcode oder Teile davon wiederherzustellen oder Kenntnisse über
Konzeption oder Erstellung der Software zu erlangen.
13.7 Der Kunde wird sämtliche Informationen über die Software, die verwendeten Methoden oder
Verfahren vertraulich behandeln.
13.8 Der Kunde wird auf allen vollständigen oder teilweisen Kopien, Anpassungen oder
Übermittlungen der Software den Copyright-Vermerk und alle sonstige Hinweise auf gewerbliche
Schutzrechte in gleicher Weise anbringen, wie sie auf der Originalversion der lizenzierten Software
enthalten sind. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere
Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode
angebrachten Hinweise auf den Urheber.
13.9 Modifikationen und Erweiterungen der Software, sowie deren Installation, Softwarepflege und
sonstige Unterstützungen gehören nicht zu dem Leistungsumfang, sofern nicht ausdrücklich anderes
vereinbart.
13.10 Der Kunde räumt OSSOFTWARE das Recht ein, das Logo OSSOFTWARE und ein Impressum
in die Programm oder Websites des Kunden einzubinden und diese mit der Website von
OSSOFTWARE zu verlinken.
13.11 OSSOFTWARE behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen zu Präsentationszwecken zu
verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken
aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen, sofern dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen
wird.

14. Installation, Schulung & Beratung
14.1 Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Software selbst verantwortlich.
Sowohl die Installation durch die OSSOFTWARE als auch die Schulung und Einweisung des Kunden
oder seiner Bedienungskräfte in die Bedienung der gelieferten Software gehören nicht zum
Leistungsumfang. Solche Leistungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung und
werden ggf. gesondert berechnet.
14.2 Sofern die OSSOFTWARE Schulungs-, Beratungs- oder Installationsleistungen erbringt, hat der
Kunde dafür zu sorgen, dass die erforderlichen kundenseitigen Voraussetzungen erfüllt sind,
insbesondere die erforderlichen Räumlichkeiten sowie Infrastruktur, Unterlagen und Personal
bereitgestellt sind. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nach Satz 1 nicht ordnungsgemäß, so
verlängern sich die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen der OSSOFTWARE angemessen.
14.3 Die OSSOFTWARE kann den durch die Verzögerung verursachten Mehraufwand insbesondere
für die verlängerte Bereitstellung des eigenen Personals oder der eigenen Sachmittel in Rechnung
stellen. Ansprüche der OSSOFTWARE aus § 643 BGB bleiben unberührt.
14.4 Auskünfte bedürfen je nach Umfang und Inhalt der Informationen einer schriftlichen Bestätigung.
Dritter Teil – Gewährleistung und Haftung

15. Gewährleistung
15.1 Die OSSOFTWARE unternimmt erhebliche Anstrengungen, durch
Qualitätssicherungsmaßnahmen eine weitgehende Mangelfreiheit ihrer Softwareprodukte zu
erreichen. Die OSSOFTWARE macht jedoch darauf aufmerksam, dass es nach dem heutigen Stand
der Technik nicht möglich ist, gänzlich mangelfreie Software herzustellen.
15.2 Unternehmer müssen der OSSOFTWARE offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von einer
Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des
Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere
für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der
Mängelrüge.
15.3 Für den Fall, dass der Kunde Unternehmer ist, erfolgt nach Wahl der OSSOFTWARE zunächst
Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
15.4 Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die OSSOFTWARE ist jedoch berechtigt, die Art
der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist
oder ein Folgeprodukt existiert, das diesen Mangel nicht mehr aufweist und die andere Art der
Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
15.5 Bleiben Nachbesserungsversuche der OSSOFTWARE, wobei ein mehrfacher
Nachbesserungsversuch zulässig ist, erfolglos oder bietet die OSSOFTWARE keine fehlerfreie neue
Programmversion an, hat der Kunde ein Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder
ein Recht auf angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung).
15.6 Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln,
steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
15.7 Wählt der Kunde wegen eines Sach- oder Rechtsmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den
Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
15.8 Die Gewährleistungsfrist sowie für Unternehmer beträgt ein Jahr ab Abnahme der Ware.
15.9 Der Gewährleistungsanspruch entfällt hinsichtlich solcher Programme oder Programmteile, die
vom Kunden selbst geändert oder erweitert wurden, es sei denn, der Kunde weist der OSSOFTWARE
nach, dass solche Änderungen oder Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind. Der
Gewährleistungsanspruch entfällt ferner für Mängel, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße
Bedienung, Fehler der Hardware, der Betriebssysteme, Nichtbeachtung der
Datensicherungsvorschriften oder sonstige, außerhalb des Verantwortungsbereichs der
OSSOFTWARE liegende Vorgänge zurückzuführen sind oder wenn der Kunde der OSSOFTWARE
die Möglichkeit verweigert, die Ursache des gemeldeten Mangels zu untersuchen.
15.10 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, werden die
hierdurch verursachten Kosten ggf. mit einer Kostenpauschale von 50€ berechnet, es sei denn, der
Kunde weist nach, dass ein geringerer oder kein Aufwand entstanden ist.
15.11 Die Garantie der Beschaffenheit der Produkte bedarf in jedem Falle einer ausdrücklichen
schriftlichen Vereinbarung. In Prospekten, Anzeigen, Dokumentationen, sogenannten Whitepapers,
Spezifikationen, Webseiten, und anderen Schriften enthaltene Angaben sind nur Beschreibungen und
stellen keine Garantien, Eigenschaftszusicherungen oder Beschaffenheitsangaben dar, es sei denn,
sie sind ausdrücklich als solche von der OSSOFTWARE bestätigt worden. Auch Erläuterungen und
Klarstellungen von Informationsinhalten, Funktionen, und Nutzungsmöglichkeiten stellen lediglich eine
Beschreibung dar. Dies gilt auch für Preisangaben oder Angaben zur Freigabe von Ergänzungen und
Erweiterungen.
15.12 Die OSSOFTWARE übernimmt keine Gewähr dafür, dass die angebotenen Produkte und
Dienstleistungen für bestimmte, vom Kunden beabsichtigte Zwecke geeignet sind.
15.13 Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde von der OSSOFTWARE nicht, es sei denn, es ist
schriftlich so vereinbart.

16. Haftung, Haftungsbeschränkung
16.1 Die OSSOFTWARE haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der
OSSOFTWARE, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung beruhen, die
OSSOFTWARE, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.
16.2 Für sonstige schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflicht) haftet die
OSSOFTWARE, gleich aus welchem Rechtsgrund, dem Grunde nach. Unberührt bleibt das
gesetzliche Rücktrittsrecht des Vertragspartners, jedoch haftet die OSSOFTWARE im Übrigen nur in
Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens bzw. der typischerweise vorhersehbaren
Aufwendungen.
16.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
16.4 Soweit die OSSOFTWARE nach Ziffer 16.2 haftet, ist die Haftung auf das Vertragsvolumen,
maximal jedoch auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung von der OSSOFTWARE
beschränkt.
16.5 Die OSSOFTWARE haftet nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm
zumutbare Maßnahmen – insbesondere Programm und Datensicherung – hätte verhindern können.
16.6 Die Regelungen dieser Ziffer 16 gelten auch zugunsten der Angestellten und sonstigen
Erfüllungsgehilfen der OSSOFTWARE.
16.7 Eine Haftung für das Fehlen garantierter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden,
Rechtsmängel nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt.
16.8 Im Falle einer Inanspruchnahme der OSSOFTWARE aus Gewährleistung oder Haftung ist ein
Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden
Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt
insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der
Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen
Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand
gefährden können, Vorkehrungen zu treffen.
16.9 Der Kunde verpflichtet sich, die OSSOFTWARE und die verbundenen Unternehmen, leitenden
Angestellten, Handlungsbevollmächtigten, Partner und Angestellten in Bezug auf jegliche
Forderungen oder Ansprüche freizustellen und schadlos zu halten, die von Dritten aufgrund
schädigender Handlung des Kunden im Zusammenhang mit OSSOFTWARE-Produkten und/oder
Dienstleistungen – gleichgültig ob vorsätzlich oder fahrlässig – erhoben werden.
Vierter Teil – Sonstige Bestimmungen

17. Schutzrechte
Der Kunde verpflichtet sich, die OSSOFTWARE von Schutzrechtsberührungen Dritter hinsichtlich der
gelieferten Software unverzüglich in Kenntnis zu setzen und die OSSOFTWARE auf ihre Kosten die
Rechtsverteidigung zu überlassen. Die OSSOFTWARE ist berechtigt, aufgrund der
Schutzrechtsbehauptungen Dritter notwendige Softwareänderungen auf eigene Kosten auch bei
ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen.

18. Abtretbarkeit von Ansprüchen
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit der OSSOFTWARE geschlossene Verträge als Ganzes oder
einzelne Rechte oder Pflichten hieraus abzutreten oder sonst Rechte und Pflichten aus mit der
OSSOFTWARE geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung von der OSSOFTWARE ganz oder
teilweise auf Dritte zu übertragen.

19. Vertraulichkeit
19.1 Die OSSOFTWARE und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte
weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.
19.2 Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner
aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes
nutzen. Die Parteien sind verpflichtet, alle vertraulichen Daten mit dem Vermerk “Vertraulich" zu
versehen.

20. Beweisklausel, Datenschutz
20.1 Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in elektronischer Form bei der Firma
gespeichert sind, gelten als zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Datenübertragungen,
Verträgen und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien.
20.2 Der Kunde ist von der OSSOFTWARE über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung,
Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Leistungen erforderlichen personenbezogenen
Daten sowie über sein Widerspruchsrecht zur Verwendung seines anonymisierten Nutzungsprofils für
Zwecke der Werbung, der Marktforschung und zur bedarfsgerechten Gestaltung des Dienstes
ausführlich unterrichtet worden. Daten werden bei der OSSOFTWARE grundsätzlich nur für interne
geschäftliche Zwecke zur Abwicklung und Verbesserung des Angebotes erfasst und nicht an Dritte
weitergegeben.

21. Schlussbestimmungen
21.1 Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder
mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
21.2 Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie
schriftlich bestätigt werden.
21.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts
(UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom
11.04.1980).
21.4 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen der OSSOFTWARE ist Mainz (Germany).
21.5 Falls der Kunde im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen Kaufmann ist oder seinen Sitz im
Ausland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Mainz vereinbart.

OSSOFTWARE, Lessingstraße 10, 55118 Mainz, Germany
Fassung Dezember 2007