Daniel Bock und Lars Ehrhardt EDV-Dienstleistungen GbR 1. Begriffe & Vertragsgegenstände 1.1 Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. 1.2 Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine selbständige oder gewerbliche berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. 1.3 Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. 1.4 Im folgenden ist die Unternehmung „Daniel Bock und Lars Ehrhardt EDV-Dienstleistungen GbR“ als „OSSOFTWARE“ benannt.
2. Geltungsbereich & Allgemeines 2.1 Die OSSOFTWARE schließt Verträge ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen die für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der OSSOFTWARE gelten. 2.2 Diese Bedingungen sind auch Grundlage aller zukünftigen Leistungen und Lieferungen, selbst wenn ihre Einbeziehung nicht erneut ausdrücklich vereinbart wird. Maßgeblich ist dabei jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. Spätestens mit der erstmaligen Nutzung von Dienstleistungen, Produkten und/oder Lieferungen der OSSOFTWARE, gelten diese Bedingungen als angenommen. 2.3 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch – selbst im Falle der Lieferung – nicht Vertragsbestandteil. 2.4 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen der OSSOFTWARE bedürfen der Schriftform und zu ihrer Wirksamkeit der Unterzeichnung durch einen Handlungsbevollmächtigten, einen Prokuristen oder einen Vorstand der OSSOFTWARE. 2.5 OSSOFTWARE ist berechtigt, diese AGB zu ändern, indem sie den Kunden im einzelnen schriftlich über die Änderung informiert. Die Änderungen treten einen Monat nach Mitteilung in Kraft. Erfolgen die Änderungen zuungunsten des Kunden, kann dieser den Vertrag binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung kündigen. Kündigt der Kunde nicht, wird die Änderung ihm gegenüber mit Ablauf der Monatsfrist wirksam. 2.6 Die OSSOFTWARE ist berechtigt, sich zur Erfüllung der von ihr geschuldeten Leistungen der Hilfe Dritter zu bedienen. Sofern sich die OSSOFTWARE zur Erbringung Ihrer Leistungen und Dienstleistungen Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Erster Teil – Angebot und Vertrag
3. Angebot und Vertragsschluss 3.1 Angebote der OSSOFTWARE sind – insbesondere hinsichtlich der Preise, Mengen, Lieferfristen, Liefermöglichkeiten, Leistungen und Nebenleistungen – unverbindlich. 3.2 Der Umfang der von der OSSOFTWARE zu erbringenden Leistungen wird allein durch die schriftlichen Verträge festgelegt. Soweit abgeschlossen gelten in nachstehender Reihenfolge der Partnervertrag nebst Zusatzvereinbarungen, die Einzellizenzbedingungen für OSSOFTWARE, der Hotline-Support und Softwareservicevertrag und ergänzend diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 3.3 Die ausdrückliche Zusicherung von Produkteigenschaften bedarf einer schriftlichen Bestätigung durch die OSSOFTWARE. 3.4 Eine vom Käufer unterzeichnete Bestellung über Softwarelieferungen oder andere Dienstleistungen ist bindend. Die OSSOFTWARE ist berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung – die in diesem Fall den Umfang der von der OSSOFTWARE übernommenen Pflichten bestimmt – anzunehmen. Einer schriftlichen Auftragsbestätigung stehen Auslieferung und Rechnungserteilung gleich. 3.5 Der Kunde verpflichtet sich bei der Bestellung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach – insbesondere durch Angabe einer falschen Postanschrift, Bankverbindung oder eMail-Adresse – so kann die OSSOFTWARE vom Vertrag zurücktreten und gegebenenfalls Schadensersatz geltend machen. 3.6 Die OSSOFTWARE ist jederzeit berechtigt, die Annahme der Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder den Vertragsschluss von einer Vorauszahlung, einer schriftlichen Bürgschaftserklärung einer deutschen Großbank und/oder der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht abhängig zu machen. 3.7 Die reine Überlassung von Software, die Erbringung von Wartungs- oder Supportleistungen oder sonstigen Dienstleistungen oder die Lieferung von Zubehör sind keine Auftragsbestätigung und ersetzen diese nicht. 3.8 Die Preise ergeben sich im Falle der fristgerechten Annahme eines schriftlichen Angebots der OSSOFTWARE aus diesem Angebot, ansonsten mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung aus der zum Zeitpunkt der Auftragsannahme durch die OSSOFTWARE gültige Preis- und Produktliste der OSSOFTWARE, die jederzeit geändert werden kann. 3.9 Unabhängig von Zeitpunkt und Form der Vereinbarung sind Vereinbarungen über die Rechte des Kunden an der Software (Lizenzbedingungen für Software der OSSOFTWARE), deren Pflege und Wartung (Software Servicevertrag) und die Einarbeitung in die Nutzung der überlassenen Software sowie Zubehörlieferungen und sonstige Dienstleistungen jeweils rechtlich selbständig und hinsichtlich der gegenseitigen Rechte und Pflichten, Rechtsfolgen und Gewährleistung, getrennte Verträge. 3.10 Die OSSOFTWARE behält sich durch die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen bzw. von der Auftragsbestätigung vor. 3.11 Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an: a) In der E-Mail dürfen die gewöhnlichen Angaben nicht unterdrückt oder durch Anonymisierung umgangen werden; d. h., sie muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. b) Eine im Rahmen dieser Bestimmung zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend. c) Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet.
4. Leistung, Vergütungen und Preise 4.1 Maßgebend sind die Preise der aktuellen Preisliste zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. 4.2 Ist der Kunde Unternehmer, so verstehen sich die Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. 4.3 Ist der Kunde Verbraucher, so wird dem Preis die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzugerechnet und dem Verbraucher entsprechend ausgewiesen. 4.4 Sofern keine anderweitigen, schriftlichen Vereinbarungen getroffen sind, verstehen sich die Preise ausschließlich Zubehör, Kosten für Installation, Schulungen und Servicedienstleistungen. 4.5 Sonstige Lieferungen und Leistungen, für die zum Zeitpunkt ihrer Bestellung kein Preis vereinbart wurde, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Listenpreisen berechnet. 4.6 Weiterentwicklungs-, Schulungs-, Installations- und andere Dienstleistungen werden gesondert vereinbart. 4.7 Wurde Vorauskasse vereinbart, wird der Kunde sofort nach Rechnungseingang den ausgewiesenen Rechnungsbetrag unter Angabe der Rechnungsnummer an die OSSOFTWARE überweisen. Warenversand, die Erbringung von Dienstleistungen sowie die Freischaltung von Software-Nutzungslizenzen und Zugängen zu Online-Diensten der OSSOFTWARE erfolgen bei Vorauskasselieferungen und Zahlungen durch Kreditkarte in jedem Falle erst ab dem Zeitpunkt des Zahlungseingangs bei der OSSOFTWARE. 4.8 Sofern nicht Zahlung durch Vorauskasse und auch sonst nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, verpflichtet sich der Kunde unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang, den in der Rechung aufgeführten Betrag zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. 4.9 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die OSSOFTWARE berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen, solange nicht der Kunde einen geringeren Schaden oder die OSSOFTWARE einen höheren Schaden nachweist. 4.10 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder wird Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, so ist die OSSOFTWARE berechtigt, sämtliche Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten und die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. 4.11 Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte für Softwaremiete oder Softwareservice bzw. eines nicht unerheblichen Teils dieser Entgelte oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages von insgesamt zwei Monatsmieten oder Servicebeiträgen in Verzug, so kann die OSSOFTWARE das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges werden hierdurch nicht berührt. 4.12 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen bzw. diese mit Forderungen der OSSOFTWARE verrechnen. Zurückhaltungsrechte darf der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. 4.13 Schuldet der Kunde der OSSOFTWARE mehrere Zahlungen gleichzeitig, wird – sofern der Kunde keine Tilgungsbestimmung getroffen hat – zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden die jeweils älteste Schuld getilgt. 4.14 Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift oder jeden nicht eingelösten Scheck hat der Kunde der OSSOFTWARE alle dadurch entstandenen Kosten zu erstatten. 4.15 Bestellt der Kunde Softwarelizenzen gilt zusätzlich: Der Kunde erhält mit der Auftragsbestätigung sofort eine zeitlich limitierte Nutzungslizenz über 14 Tage ab dem Datum der Auftragsbestätigung zur Aktivierung des bestellten Softwareumfangs. Erst nach der vollständigen Bezahlung erhält der Kunde eine zeitlich unbefristete Nutzungslizenz zur Aktivierung der Software. Kommt der Kunde in Verzug, liegt es im Ermessen von der OSSOFTWARE eine weitere zeitlich befristete Lizenz dem Kunden zu übermitteln. Der Zahlungsverzug nach 5.9 wird dadurch nicht aufgehoben. Das Risiko der ordnungsgemäßen Bezahlung der bestellten Lizenzen liegt beim Kunden. Für Schäden, die dem Kunden durch eine selbstverschuldete Ausfallzeit durch eine verspätete oder ausbleibende Zahlung entstehen, stellt der Kunde die OSSOFTWARE von der Haftung frei. 4.16 Die OSSOFTWARE berechtigt, den Rechnungsversand nach eigenem Ermessen – sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde – auf dem Postweg, per Kurierdienst oder per eMail durchzuführen
5. Lieferungen 5.1 Alle von der OSSOFTWARE genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. 5.2 Die OSSOFTWARE ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. 5.3 Für den Fall, dass der voraussichtliche Liefertermin von der OSSOFTWARE um mehr als vier Wochen überschritten wird, ist der Kunde berechtigt, der OSSOFTWARE eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen. 5.4 Verlangt der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die der OSSOFTWARE eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl die OSSOFTWARE diese Umstände nicht zu vertreten hat, führt dies zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, sofern nichts anderes vereinbart ist. 5.5 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und aller sonstigen von der OSSOFTWARE nicht zu vertretender Hindernisse, welche auf die Lieferung oder die Leistung von erheblichem Einfluss sind, insbesondere bei Streik und Aussperrung bei der OSSOFTWARE, Ihren Lieferanten oder deren Unterlieferanten. 5.6 Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der Firma nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. 5.7 Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der OSSOFTWARE nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn die OSSOFTWARE nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt.
6. Widerrufsrecht 6.1 Bei einem Vertrag, der unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wird, hat der Verbraucher das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu widerrufen. 6.2 Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung, wenn die OSSOFTWARE mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher den Beginn der Dienstleistung selbst veranlasst hat.
7. Mitwirkung des Kunden 7.1 Der Kunde unterstützt die OSSOFTWARE bei der Vertragsdurchführung. Er sorgt für Hardware, Betriebssystem und Basissoftware und stellt Telekommunikationseinrichtungen und die erforderliche Anzahl von Mitarbeitern zur Verfügung. Der Kunde gibt der OSSOFTWARE rechtzeitig alle notwendigen Informationen, die für die Vertragsdurchführung notwendig sind. 7.2 Vor eventuellen Eingriffen in die EDV des Kunden durch die OSSOFTWARE führt der Kunde eine Datensicherung durch; die OSSOFTWARE wird den Kunden rechtzeitig vor solchen Eingriffen verständigen.
8. Annahme & Abnahme 8.1 Soweit OSSOFTWARE für den Kunden eine Software oder Anwendung individuell erstellt oder implementiert, ist der Kunde verpflichtet, diese schriftlich abzunehmen. § 640 BGB gilt entsprechend. 8.2 Von der OSSOFTWARE auftragsgemäß gefertigte Produkte (z.B. Individualanpassungen) wird der Kunde (u.U. gemeinsam mit einem Mitarbeiter der OSSOFTWARE) unverzüglich testen. Funktionieren die Produkte im wesentlichen vertragsgerecht, wird der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme erklären. Verweigert der Kunde die Abnahme, hat er der OSSOFTWARE unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Werktagen nach Installation konkrete Fehler mit genauer Beschreibung in einem Fehlerprotokoll zu melden. Geht innerhalb des genannten Zeitraums weder eine Abnahmeerklärung noch eine Fehlermeldung bei der OSSOFTWARE ein, gilt das Werk als abgenommen. 8.3 Bei unwesentlichen Mängeln darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern.
9. Gefahrenübergang 9.1 Bei der Online-Lieferung von Dateien und Software-Produkten via Internet (Download, eMail- Versand, etc.) geht die Gefahr des Untergangs und der Veränderung der Daten mit Überschreiten der Netzwerkschnittstelle auf den Kunden über. 9.2 Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
10. Eigentumsvorbehalt 10.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der OSSOFTWARE aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum der OSSOFTWARE. Die OSSOFTWARE behält sich das Eigentum an den gelieferten Programmträgern sowie das Nutzungsrecht an der darauf enthaltenen Software bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. 10.2 Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Mit Vollerwerb des Eigentums an den Programmträgern erwirbt der Kunde die in der Produktlizenz spezifizierten Nutzungsrechte. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde die Firma unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der Firma unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. 10.3 Der Kunde ist verpflichtet, der Firma alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen. Zweiter Teil – Software
11. Umfang der Rechtseinräumung 11.1 Die OSSOFTWARE behält an der gelieferten Software die Urheber und gewerblichen Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte. Angebrachten Schutzrechtshinweise – auch Dritter – sind zu beachten. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an der Software. Im Übrigen richtet sich das Nutzungsrecht des Kunden nach den Lizenzbedingungen der OSSOFTWARE für die jeweiligen Produkte.
12. Teststellungen & Produktevaluierung 12.1 Zu Testzwecken gelieferte Produkte (Hardware, Software, Datenträger, Unterlagen, etc.) bleiben Eigentum der OSSOFTWARE. 12.2 Die Softwareprogramme der OSSOFTWARE sind mit einem Mechanismus ausgestattet, dass die Softwareprogramme nach Ablauf der vereinbarten Testdauer nicht mehr einsatzfähig sind (temporärer Laufzeitschlüssel). Der Kunde kann hieraus keinerlei Ansprüche ableiten. 12.3 Der Kunde sichert OSSOFTWARE mit Aktivierung eines temporären Laufzeitschlüssels zu, dass er die Teststellung nur zur Evaluierung der Programmfunktionen nutzt. Eine produktive Nutzung durch den Kunden im laufenden Geschäftsbetrieb ist ausgeschlossen. 12.4 Ein Anspruch des Kunden auf einen Datenexport erfasster Testdaten aus einer Teststellung heraus wird ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich, die Produktevaluierung nur mit solchen Daten durchzuführen, die für den laufenden Geschäftsbetrieb repräsentativ aber nicht relevant sind. Dem Kunden ist bekannt, dass die erfassten Daten innerhalb einer Teststellung am Ende der Teststellung durch verloren gehen, wenn sich der Kunde nicht für einen Erwerb der getesteten Software entscheidet.
13. Überlassung von Software, Quellcode, Urheberrechte und geistiges Eigentum 13.1 Software wird in ihrer jeweils letzten gültigen und von OSSOFTWARE für den Vertrieb freigegebenen Version geliefert. Der Kunde hat geprüft, dass die Spezifikation der Software seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. 13.2 Dem Anwender ist bekannt, dass nach dem Stand der Technik Fehler der Software nicht ausgeschlossen werden können. Die OSSOFTWARE stellt dem Kunden jedoch eine Software zur Verfügung, die die Nutzung der angegebenen Funktionen erlaubt. 13.3 Der Kunde ist verpflichtet, die ihm überlassene Software unverzüglich nach Erhalt auf Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder anderweitige Mängel (nachfolgend: Mängel) zu untersuchen. Der Kunde hat Mängel unverzüglich schriftlich und unter nachvollziehbarer Schilderung der Fehlersymptome zu rügen. 13.4 OSSOFTWARE verleiht an seiner überlassenen Software dem Kunden die folgenden Nutzungsrechte: a) OSSOFTWARE räumt für die überlassene Software ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares beschränktes Recht zur Nutzung der Software ein. b) Die überlassene Software darf nur insoweit kopiert, vervielfältigt oder über ein Computernetzwerk auf ein anderes System übermittelt werden, als dies für den lizenzgemäßen Betrieb und/oder zu Archivierungs- und Sicherungszwecken erforderlich ist. 13.5 Der Kunde verpflichtet sich, Aufzeichnungen zu führen, welche die lizenzierte Software einschließlich der jeweiligen Version, den Ort, an dem sich die lizenzierte Software befindet, und die Anzahl der erstellten Kopien dokumentieren. Auf Anforderung wird der Kunde diese Aufzeichnungen der OSSOFTWARE vorlegen. 13.6 Das Nutzungsrecht für die überlassene Software gilt lediglich für Objektcode. Der Quellcode gehört nicht zum Lieferumfang, weder bei Standardsoftware noch bei individuell erstellter Software, ausgenommen Webseitenapplikationen. Dies gilt analog für Softwareanpassungen im allgemeinen oder Softwaremodule, die für den Kunden individuell entwickelt wurden. Der Kunde erhält keine Rechte am Quellcode. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, keine Verfahren anzuwenden, um aus dem Objektcode den Quellcode oder Teile davon wiederherzustellen oder Kenntnisse über Konzeption oder Erstellung der Software zu erlangen. 13.7 Der Kunde wird sämtliche Informationen über die Software, die verwendeten Methoden oder Verfahren vertraulich behandeln. 13.8 Der Kunde wird auf allen vollständigen oder teilweisen Kopien, Anpassungen oder Übermittlungen der Software den Copyright-Vermerk und alle sonstige Hinweise auf gewerbliche Schutzrechte in gleicher Weise anbringen, wie sie auf der Originalversion der lizenzierten Software enthalten sind. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber. 13.9 Modifikationen und Erweiterungen der Software, sowie deren Installation, Softwarepflege und sonstige Unterstützungen gehören nicht zu dem Leistungsumfang, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart. 13.10 Der Kunde räumt OSSOFTWARE das Recht ein, das Logo OSSOFTWARE und ein Impressum in die Programm oder Websites des Kunden einzubinden und diese mit der Website von OSSOFTWARE zu verlinken. 13.11 OSSOFTWARE behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen, sofern dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird.
14. Installation, Schulung & Beratung 14.1 Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Software selbst verantwortlich. Sowohl die Installation durch die OSSOFTWARE als auch die Schulung und Einweisung des Kunden oder seiner Bedienungskräfte in die Bedienung der gelieferten Software gehören nicht zum Leistungsumfang. Solche Leistungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung und werden ggf. gesondert berechnet. 14.2 Sofern die OSSOFTWARE Schulungs-, Beratungs- oder Installationsleistungen erbringt, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die erforderlichen kundenseitigen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere die erforderlichen Räumlichkeiten sowie Infrastruktur, Unterlagen und Personal bereitgestellt sind. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nach Satz 1 nicht ordnungsgemäß, so verlängern sich die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen der OSSOFTWARE angemessen. 14.3 Die OSSOFTWARE kann den durch die Verzögerung verursachten Mehraufwand insbesondere für die verlängerte Bereitstellung des eigenen Personals oder der eigenen Sachmittel in Rechnung stellen. Ansprüche der OSSOFTWARE aus § 643 BGB bleiben unberührt. 14.4 Auskünfte bedürfen je nach Umfang und Inhalt der Informationen einer schriftlichen Bestätigung. Dritter Teil – Gewährleistung und Haftung
15. Gewährleistung 15.1 Die OSSOFTWARE unternimmt erhebliche Anstrengungen, durch Qualitätssicherungsmaßnahmen eine weitgehende Mangelfreiheit ihrer Softwareprodukte zu erreichen. Die OSSOFTWARE macht jedoch darauf aufmerksam, dass es nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist, gänzlich mangelfreie Software herzustellen. 15.2 Unternehmer müssen der OSSOFTWARE offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. 15.3 Für den Fall, dass der Kunde Unternehmer ist, erfolgt nach Wahl der OSSOFTWARE zunächst Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. 15.4 Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die OSSOFTWARE ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist oder ein Folgeprodukt existiert, das diesen Mangel nicht mehr aufweist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. 15.5 Bleiben Nachbesserungsversuche der OSSOFTWARE, wobei ein mehrfacher Nachbesserungsversuch zulässig ist, erfolglos oder bietet die OSSOFTWARE keine fehlerfreie neue Programmversion an, hat der Kunde ein Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder ein Recht auf angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung). 15.6 Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. 15.7 Wählt der Kunde wegen eines Sach- oder Rechtsmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. 15.8 Die Gewährleistungsfrist sowie für Unternehmer beträgt ein Jahr ab Abnahme der Ware. 15.9 Der Gewährleistungsanspruch entfällt hinsichtlich solcher Programme oder Programmteile, die vom Kunden selbst geändert oder erweitert wurden, es sei denn, der Kunde weist der OSSOFTWARE nach, dass solche Änderungen oder Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind. Der Gewährleistungsanspruch entfällt ferner für Mängel, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Fehler der Hardware, der Betriebssysteme, Nichtbeachtung der Datensicherungsvorschriften oder sonstige, außerhalb des Verantwortungsbereichs der OSSOFTWARE liegende Vorgänge zurückzuführen sind oder wenn der Kunde der OSSOFTWARE die Möglichkeit verweigert, die Ursache des gemeldeten Mangels zu untersuchen. 15.10 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, werden die hierdurch verursachten Kosten ggf. mit einer Kostenpauschale von 50€ berechnet, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein geringerer oder kein Aufwand entstanden ist. 15.11 Die Garantie der Beschaffenheit der Produkte bedarf in jedem Falle einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. In Prospekten, Anzeigen, Dokumentationen, sogenannten Whitepapers, Spezifikationen, Webseiten, und anderen Schriften enthaltene Angaben sind nur Beschreibungen und stellen keine Garantien, Eigenschaftszusicherungen oder Beschaffenheitsangaben dar, es sei denn, sie sind ausdrücklich als solche von der OSSOFTWARE bestätigt worden. Auch Erläuterungen und Klarstellungen von Informationsinhalten, Funktionen, und Nutzungsmöglichkeiten stellen lediglich eine Beschreibung dar. Dies gilt auch für Preisangaben oder Angaben zur Freigabe von Ergänzungen und Erweiterungen. 15.12 Die OSSOFTWARE übernimmt keine Gewähr dafür, dass die angebotenen Produkte und Dienstleistungen für bestimmte, vom Kunden beabsichtigte Zwecke geeignet sind. 15.13 Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde von der OSSOFTWARE nicht, es sei denn, es ist schriftlich so vereinbart.
16. Haftung, Haftungsbeschränkung 16.1 Die OSSOFTWARE haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der OSSOFTWARE, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung beruhen, die OSSOFTWARE, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben. 16.2 Für sonstige schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflicht) haftet die OSSOFTWARE, gleich aus welchem Rechtsgrund, dem Grunde nach. Unberührt bleibt das gesetzliche Rücktrittsrecht des Vertragspartners, jedoch haftet die OSSOFTWARE im Übrigen nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens bzw. der typischerweise vorhersehbaren Aufwendungen. 16.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. 16.4 Soweit die OSSOFTWARE nach Ziffer 16.2 haftet, ist die Haftung auf das Vertragsvolumen, maximal jedoch auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung von der OSSOFTWARE beschränkt. 16.5 Die OSSOFTWARE haftet nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen – insbesondere Programm und Datensicherung – hätte verhindern können. 16.6 Die Regelungen dieser Ziffer 16 gelten auch zugunsten der Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der OSSOFTWARE. 16.7 Eine Haftung für das Fehlen garantierter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt. 16.8 Im Falle einer Inanspruchnahme der OSSOFTWARE aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen. 16.9 Der Kunde verpflichtet sich, die OSSOFTWARE und die verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Handlungsbevollmächtigten, Partner und Angestellten in Bezug auf jegliche Forderungen oder Ansprüche freizustellen und schadlos zu halten, die von Dritten aufgrund schädigender Handlung des Kunden im Zusammenhang mit OSSOFTWARE-Produkten und/oder Dienstleistungen – gleichgültig ob vorsätzlich oder fahrlässig – erhoben werden. Vierter Teil – Sonstige Bestimmungen
17. Schutzrechte Der Kunde verpflichtet sich, die OSSOFTWARE von Schutzrechtsberührungen Dritter hinsichtlich der gelieferten Software unverzüglich in Kenntnis zu setzen und die OSSOFTWARE auf ihre Kosten die Rechtsverteidigung zu überlassen. Die OSSOFTWARE ist berechtigt, aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter notwendige Softwareänderungen auf eigene Kosten auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen.
18. Abtretbarkeit von Ansprüchen Der Kunde ist nicht berechtigt, mit der OSSOFTWARE geschlossene Verträge als Ganzes oder einzelne Rechte oder Pflichten hieraus abzutreten oder sonst Rechte und Pflichten aus mit der OSSOFTWARE geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung von der OSSOFTWARE ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
19. Vertraulichkeit 19.1 Die OSSOFTWARE und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. 19.2 Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen. Die Parteien sind verpflichtet, alle vertraulichen Daten mit dem Vermerk “Vertraulich" zu versehen.
20. Beweisklausel, Datenschutz 20.1 Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in elektronischer Form bei der Firma gespeichert sind, gelten als zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Datenübertragungen, Verträgen und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien. 20.2 Der Kunde ist von der OSSOFTWARE über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Leistungen erforderlichen personenbezogenen Daten sowie über sein Widerspruchsrecht zur Verwendung seines anonymisierten Nutzungsprofils für Zwecke der Werbung, der Marktforschung und zur bedarfsgerechten Gestaltung des Dienstes ausführlich unterrichtet worden. Daten werden bei der OSSOFTWARE grundsätzlich nur für interne geschäftliche Zwecke zur Abwicklung und Verbesserung des Angebotes erfasst und nicht an Dritte weitergegeben.
21. Schlussbestimmungen 21.1 Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. 21.2 Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden. 21.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts (UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980). 21.4 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen der OSSOFTWARE ist Mainz (Germany). 21.5 Falls der Kunde im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Mainz vereinbart.
OSSOFTWARE, Lessingstraße 10, 55118 Mainz, Germany Fassung Dezember 2007
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